Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026

Wer als Gastronom oder Lebensmittelhändler Waren aus dem eigenen Betrieb entnimmt, muss das steuerlich erfassen — als unentgeltliche Wertabgabe, umgangssprachlich Sachentnahme, Warenentnahme oder Eigenverbrauch. Statt jede Mahlzeit einzeln zu bewerten, gibt es amtliche Pauschbeträge: hier die Übersicht nach Gewerbezweig, mit Rechner und den wichtigsten Sonderfällen.

Stand: Januar 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Inhalt

Tabelle: Pauschbeträge nach Gewerbezweig

Die Pauschbeträge gelten pro Person und Jahr und sind nach Umsatzsteuersätzen aufgeteilt: Der 7-%-Anteil umfasst überwiegend Lebensmittel, der 19-%-Anteil vor allem Getränke. Alle Werte sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

Jahreswerte je Person, Nettobeträge in Euro
Gewerbezweig 7 % USt 19 % USt Gesamt ≈ pro Monat
Gaststätte / Restaurant (kalte und warme Speisen)3.1738284.001333
Gaststätte (nur kalte Speisen)1.8246292.453204
Imbiss / Schnellgastronomie (warme Speisen)3.1738284.001333
Hotel / Beherbergung mit Speisen3.1738284.001333
Café / Konditorei / Eisdiele1.6105982.208184
Bäckerei1.6712141.885157
Fleischerei / Metzgerei1.4875672.054171
Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel)1.3953681.763147
Getränkeeinzelhandel12327639933
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel)72172160
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel)38416955346

Dies sind die Werte, die in der App warenentnahme.de hinterlegt sind. Maßgeblich ist immer das jährliche BMF-Schreiben zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben; die Werte werden jedes Jahr neu festgesetzt.

Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Diese Seite ist eine Orientierungshilfe aus der Praxis, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Ob und wie die Pauschbeträge in deinem Fall anzuwenden sind, klärt dein Steuerberater.

Rechner: Was muss ich ansetzen?

Gewerbezweig und Personen im Haushalt auswählen — der Rechner ermittelt den Jahres- und Monatswert, aufgeteilt nach Umsatzsteuersätzen.

7 % USt (überwiegend Lebensmittel)
19 % USt (überwiegend Getränke)
Summe pro Jahr
entspricht pro Monat

Der Monatswert wird als Entnahme gebucht und – aufgeteilt nach 7 % und 19 % – der Umsatzsteuer unterworfen. In der Praxis erfasst man ihn laufend, damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung stimmt.

Für wen die Pauschbeträge gelten – und für wen nicht

Die Vereinfachung richtet sich an Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) in den oben genannten Gewerbezweigen. Wer dort Waren für den privaten Bedarf entnimmt, kann statt der Einzelaufzeichnung den Pauschbetrag ansetzen.

GmbH und UG sind ausgenommen. Isst ein Gesellschafter-Geschäftsführer im eigenen Betrieb, ist das keine Entnahme, sondern eine Leistung der Gesellschaft an ihn persönlich – steuerlich in der Regel ein geldwerter Vorteil, der beim Lohn zu erfassen ist. Pauschbeträge gibt es dafür nicht; hier ist eine Einzelaufzeichnung je Vorgang nötig. Genau dafür hat die App einen eigenen GmbH-Modus.

Wann die Pauschale nicht passt

Kinder und weitere Haushaltsangehörige

Der Pauschbetrag gilt pro Person im Haushalt des Betriebsinhabers – nicht pro Betrieb. Die Staffelung steht im BMF-Schreiben selbst:

Einen Stichtag für das Alter nennt das Schreiben nicht – wer im Laufe des Jahres zwölf wird, sollte das mit der Kanzlei klären. Angestellte zählen nicht dazu – Mahlzeiten an Mitarbeiter sind ein eigenes Thema (Sachbezugswerte).

Wie die Entnahmen gebucht werden

Der Jahreswert wird in zwölf Monatsbeträge geteilt und laufend gebucht – getrennt nach den beiden Umsatzsteuersätzen, damit die Voranmeldung stimmt. Ertragsteuerlich erhöht die Entnahme den Gewinn, umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG.

Für die Kanzlei reicht in der Regel eine monatliche Aufstellung mit Betrag, Aufteilung nach Steuersätzen und Anzahl der berücksichtigten Personen. Genau dieses Dokument erzeugt die App als PDF oder Excel-Datei.

Häufige Fragen

Muss ich die Pauschbeträge verwenden?

Nein, sie sind ein Angebot zur Vereinfachung. Wer die tatsächlichen Entnahmen lückenlos nachweist, darf einzeln bewerten. Ein Wechsel mitten im Jahr ist allerdings nicht vorgesehen.

Sind Getränke in den Pauschbeträgen enthalten?

Ja – der 19-%-Anteil deckt im Wesentlichen Getränke ab. Bei Betrieben ohne nennenswerten Getränkeanteil, etwa Bäckereien ohne Ausschank, entfällt dieser Teil.

Was ist mit Mahlzeiten für Mitarbeiter?

Das ist ein anderer Sachverhalt: Verpflegung von Angestellten wird über die amtlichen Sachbezugswerte abgerechnet, nicht über die Pauschbeträge für Sachentnahmen.

Ändern sich die Werte jedes Jahr?

Ja. Das Bundesfinanzministerium setzt die Pauschbeträge in der Regel zu Jahresbeginn neu fest. Die App aktualisiert die hinterlegten Werte entsprechend und weist dich darauf hin, wenn ein Jahreswechsel ansteht.

Sachentnahmen automatisch berechnen

Gewerbezweig und Personen einmal einstellen – die App rechnet monatlich mit und liefert die Aufstellung für die Kanzlei als PDF oder Excel.

App kostenlos öffnen